BENÜTZUNGSHINWEIS
BEFINDET SICH DAS BUNDESHEER AM GÜPL, IST DAS GELÄNDE !!SOFORT!! ZU VERLASSEN.
Betreten des Geländes nur mit gültigem HSV Mitgliedsausweis
Training nur mit aktuellem (aufgeklebtem) Pickerl
Den HSV Funktionären ist ohne Widerspruch folge zu leisten
Bei Verstoß der Regeln wird die Mitgliedschaft/Trainingskarte entzogen
Am restlichen Gelände gilt: Betreten auf eigene Gefahr
Der Aufenthalt für Fremdpersonen ist untersagt und eine Besitzstörungsklage wird erstattet.
Müll liegen lassen ist strengstens verboten
Verwendung einer Unterlagsmatte (Teppich mit flüssigkeitsdichtem Rücken) Größe: 80x 200cm
Die Strecke ist nur in der gekennzeichneten Richtung zu befahren (Einbahn).
Lautstärkemessungen werden regelmässig durchgeführt
Die Motocross-Trainingsstrecke ist Teil eines militärischen Gebietes, der Benützer hat sich vor Benutzung der Rennstrecke selbst darüber zu informieren, ob die Trainingsstrecke für militärische Zwecke gesperrt ist.
(WhatsApp Gruppe)
Der Benützer hat sich vor und während der Benutzung der Rennstrecke selbst darüber zu informieren, dass sich keine Gegenstände, oder Personen in der Trainingsstrecke befinden und der Zustand der Trainingsstrecke eine gefahrlose Benützung für den Benutzer und/oder Dritte zulässt.
Die Trainingsstrecke ist nur nach Maßgabe der persönlichen und technischen Kenntnisse und Fähigkeiten des Benützers und seiner Motocross/Enduro Maschine zu verwenden.
Die Benützung der Trainingsstrecke ist nur zum Zwecke des Trainings mit einer Motocross/Enduro Maschine und nur im Rahmen des aktuell gültigen Streckenverlaufs zulässig. Kinder bis 16 Jahre und Anfänger dürfen nur die eigene Kinder- und Anfängerstrecke benützen.
Das Fahrverhalten auf der Trainingsstrecke hat der Benützer so zu wählen, dass er weder sich noch Dritte gefährdet, oder Gegenstände beschädigt.
Die Benützung der Trainingsstrecke erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Benützer nimmt zur Kenntnis, dass das Trainingsgelände nicht abgesperrt ist und nicht laufend vom Verein kontrolliert bzw. gewartet wird. Mit plötzlich auftretenden Hindernissen hat der Benützer daher, während der Benützung des Trainingsgeländes, zu rechnen und sein Fahrverhalten darauf einzustellen. Eine Haftung des Vereins für Personenschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Benützer der Trainingsstrecke haftet dem Verein für sämtliche Schäden und Nachteile bei Zuwiderhandlung gegen die oben angeführten Benützungsbedingungen und hält den Verein gegenüber Ansprüche Dritter, welcher Art auch immer, schad- und klaglos.